Pflichtfortbildung für Praxisanleiter (24 Std.) – Online & in Bochum
Sichern Sie Ihre Zulassung als Praxisanleiter*in! Das Pflegeberufesetz (PflBG) fordert eine jährliche 24-Stunden-Pflichtfortbildung. Entdecken Sie unsere anerkannten Kurse, die Sie nicht nur rechtlich absichern, sondern auch pädagogisch auf den neuesten Stand bringen – flexibel online per Zoom oder als Präsenzseminar in Bochum.
Pädagogisch wirksam | Gesetzlich anerkannt | 100 % praxisnah
Die Pflichtfortbildung für alle mit Ausbildungsauftrag
Unsere anerkannten, berufspädagogischen Fortbildungen sind die ideale Lösung für alle Fachkräfte, die in der Pflegeausbildung tätig sind.
Unsere Kurse richten sich an:
- Praxisanleiter*innen im Pflege- und Funktionsdienst
- Pflegepädagog*innen und Dozent*innen
- Freigestellte Fachkräfte in der Ausbildungsplanung
- Einrichtungen & Kliniken, die ihren gesetzlichen Ausbildungsauftrag professionell erfüllen möchten.
Ihre 24-Stunden-Pflichtfortbildung: Warum sie ein Muss ist
Als engagierte*r Praxisanleiter*in in der Pflege ist Ihre Rolle entscheidend. Um die Qualität der Ausbildung hochzuhalten, schreiben das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die PflAPrV eine jährliche Fortbildung von mindestens 24 Stunden vor.
Das Wichtigste zuerst: Wer diese Frist versäumt, riskiert den Verlust seiner mühsam erworbenen Zusatzqualifikation.
Wir sehen diese Pflicht jedoch nicht als Bürde, sondern als Chance: Mit unseren Kursen frischen Sie nicht nur Ihr Wissen auf, sondern entwickeln Ihre fachlichen und pädagogischen Kompetenzen gezielt weiter, um auch zukünftige Azubi-Generationen erfolgreich zu begleiten.
Kursinhalte: Mehr als nur Theorie – Direkt anwendbar
Vergessen Sie trockene Monologe. Unsere 24-Stunden-Fortbildung ist prall gefüllt mit Inhalten, die Sie in Ihrem Anleitungsalltag sofort umsetzen können. Wir verbinden bewährte Pädagogik mit den Herausforderungen von heute.
Schwerpunkte unserer Module:
- Pädagogik & Didaktik: Von didaktischen Methoden bis zu modernen Lehr- und Lernkonzepten.
- Praxisnahe Anleitung: Effektive Techniken für die strukturierte Anleitung und Leistungsbeurteilung.
- Aktuelle Top-Themen: Souveräner Umgang mit der Generation Z, effektives Konfliktmanagement im Team und der sinnvolle Einsatz von KI in der Pflegeausbildung.
- Reflexion & Kommunikation: Stärken Sie Ihre Rolle durch Feedbackmethoden und die Reflexion Ihres Handelns.
Maximale Flexibilität: Online per Zoom oder vor Ort in Bochum
Ihr Terminkalender ist voll? Kein Problem. Bei uns wählen Sie das Format, das perfekt zu Ihrem Leben passt.
- Live-Online-Seminare (via Zoom) Nehmen Sie bequem von zu Hause oder Ihrem Arbeitsplatz aus teil. Unsere Online-Fortbildungen sind 100% live, interaktiv und ermöglichen einen synchronen Austausch – und sind damit gemäß § 4 Abs. 4 PflAPrV vollständig anerkannt.
- Präsenz-Seminare (in Bochum) Besuchen Sie uns in unseren modernen Seminarräumen in Bochum. Genießen Sie den direkten, persönlichen Austausch mit Dozenten und Kollegen aus anderen Einrichtungen.
100% Anerkannt: Ihr offizielles Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss aller Module erhalten Sie von uns Ihr persönliches Zertifikat.
Dieses Dokument bestätigt die Absolvierung der 24 Fortbildungsstunden, das Datum und den klaren Bezug zur PflAPrV. Es dient als Ihr offizieller Nachweis für Behörden und Arbeitgeber. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Sichern Sie jetzt Ihren Kursplatz!
Warten Sie nicht länger und erfüllen Sie Ihre Fortbildungspflicht mit Inhalten, die Sie wirklich weiterbringen.
Für Teams & Einrichtungen: Ihre Inhouse-Fortbildung
Sie planen die 24-Stunden-Pflichtfortbildung für Ihre gesamte Einrichtung, Ihr Team oder Ihre Station?
Sparen Sie Zeit und Aufwand: Wir führen alle Module auch exklusiv als Inhouse-Schulung (bei Ihnen vor Ort) oder als geschlossenes Live-Online-Seminar für Ihr Kollegium durch.
Planen Sie Fortbildungen in Ihrer Einrichtung? Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit unserem Team.
Ihr Bonus: Gratis-Arbeitsmaterialien für die Praxis
Wir unterstützen Sie über den Kurs hinaus. Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie einen kostenlosen Download-Bereich mit Tools, die Sie sofort in Ihrem Arbeitsalltag einsetzen können:
- Checklisten & Muster-Ausbildungspläne zur strukturierten Anleitung
- Beurteilungs- & Feedbackbögen für eine wertschätzende Rückmeldung
- Praxisnahe Fallbeispiele als Inspiration für Ihre Anleitungssituationen
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24h Pflichtfortbildung für Praxisanleiter nach §4 PflAPrV: Ihr umfassender Guide zur Weiterbildung in Pflegeberufen
Zusammenfassung und Relevanz dieses Artikels Die Rolle der Praxisanleitung ist das Rückgrat der modernen Pflegeausbildung. Mit der Einführung der Generalistik und den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) haben sich die Anforderungen jedoch verschärft. Dieser Artikel ist eine unverzichtbare Ressource für alle Pflegefachkräfte, die als Praxisanleiter tätig sind oder es werden wollen. Wir beleuchten detailliert, warum die 24h Pflichtfortbildung nicht nur eine bürokratische Hürde nach §4 PflAPrV ist, sondern eine Chance für echte berufspädagogische Entwicklung darstellt. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Fortbildungspflicht rechtssicher erfüllen, warum Mitarbeiterbindung durch eine hohe Ausbildungsqualität entsteht und wie 24h Online Kurse für Praxisanleitungen Ihren Berufsalltag erleichtern können. Lesen Sie weiter, um sicherzustellen, dass Ihre Qualifikation auch im Jahr 2025 und darüber hinaus Bestand hat.
Inhaltsverzeichnis (Artikel-Gliederung)
1. Was regelt § 4 PflAPrV bezüglich der Fortbildungspflicht für Praxisanleiter?
2. Wie setzen sich die Inhalte der Fortbildung und die berufspädagogische Entwicklung zusammen?
3. Warum ist die Qualifikation und Befähigung zur Praxisanleitung so entscheidend für die Pflegeausbildung?
4. Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden: Wie organisiere ich das zeitlich?
6. Was ändert sich ab Januar 2025 bei der Registrierung der Praxisanleitungen?
7. Welche Rolle spielt eine spezialisierte Akademie für Ihre Weiterbildung?
8. Wie beeinflusst die Qualität der Ausbildung die Mitarbeiterbindung in der Pflege?
9. Wie müssen Praxisanleitende die Fortbildung jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen?
10. Lernziel und Methodik: Was macht abwechslungsreiche Kurse und praxisnahe Themen aus?
11. Welche Konsequenzen hat das Versäumnis der Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter*innen?
1. Was regelt § 4 PflAPrV bezüglich der Fortbildungspflicht für Praxisanleiter?
Die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter ist keine freiwillige Option, sondern eine gesetzlich verankerte Notwendigkeit, die direkt aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) für die Pflegeberufe hervorgeht. Konkret schreibt § 4 Abs. 3 der PflAPrV vor, dass Personen, die in der Praxisanleitung tätig sind, kontinuierlich an berufspädagogischen Fortbildungen teilnehmen müssen. Der Gesetzgeber hat hierbei einen klaren Rahmen gesteckt: Es ist eine Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die praktische Ausbildung der zukünftigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner auf einem konstant hohen Niveau erfolgt.
Dabei geht es nicht nur um pflegefachliches Wissen, sondern explizit um berufspädagogische Fortbildung. Der Gesetzgeber erkennt an, dass die Anleitung von Auszubildenden eine eigene Profession innerhalb der Pflege darstellt. §4 PflAPrV dient somit der Qualitätssicherung. Wer als Praxisanleiter tätig sein möchte, muss nicht nur die Grundqualifikation (die ursprüngliche Weiterbildung von mindestens 300 Stunden bzw. früher 200 Stunden) besitzen, sondern diese Kompetenz durch die jährliche Fortbildungspflicht frisch halten.
Die Fortbildungspflicht für Praxisanleiter ist somit der Garant dafür, dass neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Pflegepädagogik in die praktische Arbeit am Bett oder im Wohnbereich einfließen. Es genügt nicht mehr, „nur“ ein guter Pfleger oder eine gute Schwester zu sein; man muss auch ein kompetenter Lernbegleiter sein. Die PflAPrVschafft hierfür die rechtliche Verbindlichkeit und wertet die Rolle der Praxisanleitenden deutlich auf.
2. Wie setzen sich die Inhalte der Fortbildung und die berufspädagogische Entwicklung zusammen?
Die Inhalte der Fortbildung müssen laut Gesetzgeber insbesondere berufspädagogische Fortbildung im umfangvon 24 Stunden umfassen. Doch was bedeutet das konkret? Es geht primär nicht um medizinische Neuerungen (wie neue Wundversorgungstechniken), sondern darum, wie Wissen vermittelt wird. Themen wie Kommunikation, Konfliktmanagement, Beurteilung von Auszubildenden, Erstellung eines Ausbildungsplans und Lernpsychologie stehen im Mittelpunkt. Eine hochwertige Fortbildung fördert die berufspädagogische Entwicklung, indem sie den Praxisanleitern Werkzeuge an die Hand gibt, um Lernprozesse individuell zu steuern.
Ein zentrales Element ist der Transfer von Theorie und Praxis. Die Praxisanleiter in der Pflege sind das Bindeglied zwischen der Pflegeschule und dem realen Versorgungsalltag. In den Pflichtfortbildungen lernen sie, wie sie die oft abstrakten Inhalte des schulischen Curriculums in konkrete, handhabbare Lernsituationen übersetzen. Dies erfordert eine stetige Reflexion der eigenen Rolle. Abwechslungsreiche Kurse, die praxisnahe Themen aufgreifen und sofort anwendbaren Inhalten bieten, sind hierbei der Schlüssel zum Erfolg. Sie verhindern, dass die Fortbildung als trockene Pflichtübung wahrgenommen wird.
Darüber hinaus müssen berufspädagogische Inhalte auch aktuelle gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen adressieren. Dazu gehören Themen wie die Digitalisierung in der Ausbildung, der Umgang mit Auszubildenden aus verschiedenen kulturellen Hintergründen oder der Umgang mit Stress und Resilienz. Die 24h Pflichtfortbildung bietet somit jährlich die Chance, das eigene pädagogische Handeln zu hinterfragen und zu optimieren, um den Auszubildenden gerecht zu werden.
3. Warum ist die Qualifikation und Befähigung zur Praxisanleitung so entscheidend für die Pflegeausbildung?
Die Qualifikation der Praxisanleiter ist der entscheidende Faktor für den Erfolg der generalistischen Pflegeausbildung. Ohne eine fundierte Befähigung zur Praxisanleitung laufen Auszubildende Gefahr, in der komplexen Realität des Pflegealltags unterzugehen oder lediglich als billige Arbeitskraft missbraucht zu werden. Die Praxisanleitung stellt sicher, dass die gesetzlich geforderten 10 % geplante Anleitungszeit nicht nur auf dem Papier stehen, sondern qualitativ hochwertig gefüllt werden. Hierbei spielt die Zusatzqualifikation eine tragende Rolle.
Die ursprüngliche Weiterbildung zum Praxisanleiter (umgangssprachlich oft „Mentorenkurs“ genannt) legt das Fundament. Doch die Pflegepädagogik entwickelt sich rasant weiter. Was vor zehn Jahren in der Weiterbildung gelehrt wurde, ist heute vielleicht schon überholt. Die jährliche Fortbildung sorgt für eine Aktualisierung dieser Befähigung zur Praxisanleitung. Sie stellt sicher, dass die Anleiter methodisch-didaktisch fit bleiben und beispielsweise moderne Feedback-Methoden oder Kompetenzraster sicher anwenden können.
Zudem stärkt die nachgewiesene Qualifikation das professionelle Selbstverständnis der Praxisanleitenden. Sie sind Experten für das Lernen im Arbeitsprozess. Eine hohe Qualität der Praxisanleitung führt direkt zu besseren Prüfungsergebnissen der Schüler und, was noch wichtiger ist, zu einer sichereren Patientenversorgung. Die Investition in die Fortbildung ist also eine direkte Investition in die Zukunft des Berufsstandes.
4. Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden: Wie organisiere ich das zeitlich?
Für viele Praxisanleiter stellt die Organisation der 24 Stunden Fortbildung neben dem Schichtdienst eine große Herausforderung dar. § 4 PflAPrV schreibt den Umfang von mindestens 24 Stunden vor, lässt aber Spielraum bei der Gestaltung. Hier bieten moderne Bildungsanbieter flexible Lösungen an. Besonders 24h Online Kurse für Praxisanleitungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Sie ermöglichen es, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig zu absolvieren, was die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Weiterbildung massiv verbessert.
Es ist oft möglich, die 24h nicht am Stück, sondern in Modulen zu erbringen. Viele Einrichtungen und Akademien bieten die Möglichkeit, die Fortbildungsstunden über das Jahr zu verteilen. Das nimmt den Druck, an drei aufeinanderfolgenden Tagen vom Dienst freigestellt werden zu müssen – was in Zeiten des Personalmangels oft schwierig ist. Eine 24h Pflichtfortbildung, die online absolviert werden kann, erlaubt es dem Praxisanleiter, in seinem eigenen Tempo zu lernen, Pausen einzulegen und Inhalte bei Bedarf zu wiederholen.
Wichtig ist jedoch die Planung. Es empfiehlt sich, bereits am Anfang des Jahres einen Plan zu erstellen, wie die Fortbildungspflicht erfüllt werden soll. Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung oft in Paketen an, die genau diese 24 Stunden abdecken. Ob als reines E-Learning, als Webinar oder als Präsenzveranstaltung – die Flexibilität ist heute größer denn je. Entscheidend ist, dass am Ende des Erfassungszeitraums die vollen 24 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden können.
5. Was ändert sich ab Januar 2025 bei der Registrierung der Praxisanleitungen?
Ein wichtiges Datum für alle Praxisanleitenden und Einrichtungen ist der Jahreswechsel 2024/2025. In einigen Bundesländern (wie Bayern mit der VPoA) und auch auf Bundesebene gibt es Bestrebungen, die Erfassung und Kontrolle zu vereinheitlichen. Von Januar 2025 an gibt es in vielen Bereichen für die Pflege eine einheitliche Fristoder verschärfte Mechanismen zur Registrierung der Praxisanleitungen. Das Ziel ist eine transparente Übersicht darüber, wer über die Befähigung zur Praxisanleitung verfügt und wer seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist.
Diese Registrierungssysteme sollen sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen als Praxisanleiter im Ausbildungsplan geführt werden. Wer seine Fortbildung nicht kontinuierlich nachweist, riskiert, aus dem Register gestrichen zu werden und somit den Status als Praxisanleiter zu verlieren. Dies hätte zur Folge, dass die Einrichtung die Anleitungsstunden nicht mehr abrechnen bzw. gegenüber der Behörde geltend machen kann. Das Jahr 2025 markiert hier oft einen Stichtag für die Digitalisierung dieser Nachweise.
Für Sie bedeutet das: Achten Sie penibel darauf, Ihre Zertifikate zu sammeln und fristgerecht einzureichen. Die Behörden prüfen zunehmend genauer, ob die Fortbildungspflicht für Praxisanleiter gem. §4 PflAPrV erfüllt wurde. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle oder Ihrer Pflegedienstleitung über die spezifischen Fristen und Portale, die ab 2025 relevant werden.
6. Welche Rolle spielt eine spezialisierte Akademie für Ihre Weiterbildung?
Nicht jeder Anbieter ist gleich gut geeignet, um die spezifischen Anforderungen der PflAPrV zu erfüllen. Eine spezialisierte Akademie für Pflegeberufe verfügt über das notwendige Know-how und Dozenten, die selbst aus der Pflegepädagogik kommen. Wenn Sie eine Akademie auswählen, sollten Sie darauf achten, dass das Curriculum der Fortbildung explizit auf die berufspädagogischen Anforderungen zugeschnitten ist.
Gute Akademien bieten nicht nur Frontalunterricht, sondern Lernformate, die interaktiv sind. 24h pflichtfortbildungAngebote sollten praxisnah sein und den Austausch mit anderen Praxisanleitern fördern. Eine Akademie, die sich auf Praxisanleitungen spezialisiert hat, kennt die aktuellen Gesetzesänderungen (wie § 4 Abs. 3 Satz 1 PflAPrV) und passt ihre Inhalte dynamisch an.
Zudem ist die Anerkennung der Fortbildung essenziell. Eine seriöse Akademie garantiert, dass die ausgestellten Fortbildungsnachweise von den Heimaufsichten und Regierungspräsidien akzeptiert werden. Sie nehmen Ihnen damit die Sorge um die bürokratische Anerkennung ab. Viele Akademien bieten mittlerweile hybride Modelle an: Eine Mischung aus Präsenztagen für den persönlichen Austausch und Online-Anteilen für die theoretische Vertiefung.
7. Wie beeinflusst die Qualität der Ausbildung die Mitarbeiterbindung in der Pflege?
Der Fachkräftemangel ist das drängendste Problem in den Pflegeberufen. Hier kommt die Mitarbeiterbindung durch eine hohe Ausbildungsqualität ins Spiel. Auszubildende, die eine exzellente Praxisanleitung erfahren, fühlen sich wertgeschätzt, sicher und kompetent. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie nach dem Examen im Ausbildungsbetrieb bleiben, steigt signifikant, wenn sie während der praktischen Ausbildung gut betreut wurden.
Der Praxisanleiter ist oft die wichtigste Bezugsperson für die Auszubildende. Er oder sie prägt das Bild der Einrichtung. Investiert der Arbeitgeber in die Weiterbildung und Pflichtfortbildung seiner Anleiter, sendet er ein starkes Signal: „Uns ist Ausbildung wichtig.“ Dies strahlt auf das gesamte Team aus. Gut qualifizierte Praxisanleitendeentlasten das Team, da Schüler schneller selbstständig arbeiten können.
Umgekehrt führt eine schlechte Anleitung zu Frustration, Ausbildungsabbrüchen und einem schlechten Ruf der Einrichtung. Die berufspädagogische Entwicklung der Anleiter ist somit ein strategisches Instrument des Personalmanagements. Wer heute in die Fortbildung seiner Praxisanleiter investiert, sichert sich die Fachkräfte von morgen. Die Kosten für die 24h Pflichtfortbildung sind im Vergleich zu den Kosten der Personalgewinnung verschwindend gering.
8. Wie müssen Praxisanleitende die Fortbildung jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen?
Die Bürokratie ist ein leidiges, aber notwendiges Thema. Laut §4 müssen Sie die mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Stelle belegen können. Doch wie sieht dieser Nachweis aus? In der Regel erhalten Sie nach Abschluss einer Fortbildung ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung. Dieses Dokument muss folgende Informationen enthalten: Name des Teilnehmers, Thema der Fortbildung, Anzahl der Unterrichtseinheiten (bzw. Zeitstunden), Datum und Unterschrift des Anbieters sowie idealerweise einen Verweis auf die berufspädagogischen Inhalte.
Der Nachweiszeitraum ist meist das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.), wobei es länderspezifische Abweichungen geben kann (z.B. Schuljahresrhythmus in manchen Bundesländern). Sie sind verpflichtet, diese Nachweise jährlich gegenüber der zuständigen Behörde (oft über die Pflegeschule oder den Arbeitgeber) vorzulegen. Es ist ratsam, Kopien aller Fortbildungsnachweise privat aufzubewahren.
Sollte eine Fortbildungspflicht in einem Jahr nicht erfüllt werden, droht der Verlust der Anerkennung. Manche Behörden sind kulant und erlauben eine Nachholung im Folgejahr, doch darauf sollte man sich nicht verlassen. Der Satz „mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen“ ist in der PflAPrV bindend formuliert. Eine saubere Dokumentation ist daher Teil der professionellen Pflicht eines jeden Praxisanleiters.
9. Lernziel und Methodik: Was macht abwechslungsreiche Kurse und praxisnahe Themen aus?
Ein gutes Lernziel in einer Pflichtfortbildung sollte immer handlungsorientiert sein. Es reicht nicht zu wissen, dassman Feedback geben muss; man muss lernen, wie man es konstruktiv und förderlich tut. Abwechslungsreiche Kurse, die praxisnahe Themen aufgreift und sofort anwendbaren Inhalten bieten, nutzen Methoden wie Rollenspiele, Fallbesprechungen (Kollegiale Fallberatung) und Videoanalysen.
Themen wie „Beurteilungsfehler vermeiden“, „Anleitung von Schülern mit Lernschwierigkeiten“ oder „Einsatz digitaler Pflegedokumentation in der Ausbildung“ sind direkt relevant. Die Fortbildung soll den Praxisanleiter ermutigen, neue Wege zu gehen. Langweilige Frontalvorträge über Gesetzestexte verfehlen das Ziel der berufspädagogischen Fortbildung.
Gute Dozenten in der Weiterbildung binden die Erfahrungen der Teilnehmer ein. Der Austausch unter den Praxisanleitenden (Peer-Learning) ist oft genauso wertvoll wie der Input des Dozenten. Wenn Sie aus einer Fortbildung kommen und sagen: „Das probiere ich morgen direkt mit meinem Schüler aus“, dann war die Fortbildung erfolgreich. Genau das sollten Sie von Angeboten für Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter*innen erwarten.
10. Welche Konsequenzen hat das Versäumnis der Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter*innen?
Die Fortbildungsverpflichtung ist ernst zu nehmen. Wird die Fortbildungspflicht für Praxisanleiter vernachlässigt, hat dies arbeitsrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen. Zunächst verliert die Einrichtung die Möglichkeit, den Mitarbeiter als Praxisanleiter im Personalschlüssel anzurechnen. Das kann finanzielle Einbußen bei den Ausgleichszahlungen aus dem Ausbildungsfonds bedeuten.
Für den Mitarbeiter selbst bedeutet das Fehlen der 24 Stunden Fortbildung, dass die Befähigung zur Praxisanleitungruht oder aberkannt wird. Um diese wiederzuerlangen, müssen oft die fehlenden Stunden nachgeholt oder im schlimmsten Fall die berufspädagogische Zusatzqualifikation aufgefrischt werden.
Zudem ist es eine Frage der Haftung. Passiert während einer Anleitungssituation ein Fehler und es stellt sich heraus, dass der Praxisanleiter seiner Fortbildungspflicht gemäß 3 der PflAPrV nicht nachgekommen ist, kann dies als Organisationsverschulden gewertet werden. Die jährliche Fortbildung dient also auch Ihrer eigenen Sicherheit. Sorgen Sie dafür, dass Sie die mindestens 24 Stunden (Zeitstunden, nicht Unterrichtseinheiten à 45 Min – Achtung: hier genau auf die Ländervorgaben achten, meist sind 24 Zeitstunden gemeint!) voll machen.
Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick
Hier sind die Kernpunkte, die Sie über die Pflichtfortbildung und Ihre Rolle als Praxisanleiter wissen müssen:
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Gesetzliche Basis: Die Pflicht ergibt sich aus § 4 Abs. 3 PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe).
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Umfang: Es müssen mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der Behörde nachgewiesen werden.
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Inhalt: Der Fokus liegt auf berufspädagogische Fortbildung und berufspädagogischen Inhalten, nicht rein pflegefachlichen Themen.
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Flexibilität: 24h Online Kurse für Praxisanleitungen bieten maximale Flexibilität für Schichtdienstleistende.
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Nachweis: Zertifikate müssen sorgfältig aufbewahrt und jährlich gegenüber der zuständigen Behördevorgelegt werden (Fristen beachten, besonders ab 2025).
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Qualität: Gute Praxisanleitung steigert die Ausbildungsqualität und fördert massiv die Mitarbeiterbindung.
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Zielgruppe: Die Regelung gilt für alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sowie Praxisanleitende in der Pflege mit abgeschlossener Weiterbildung (mindestens 200/300 Stunden).
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Risiko: Ohne Nachweis droht der Verlust der Anerkennung als Praxisanleiter.
Investieren Sie in Ihre berufspädagogische Entwicklung. Es lohnt sich für Sie, Ihre Einrichtung und vor allem für die nächste Generation der Pflegenden.
Weiterführende Inhalte und interne Verlinkung
Erst, Zwischen und Abschlussgespräche sicher führen
Protokollvorlagen, Fragenkataloge, Dokumentation auf den Punkt.
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Geplante Praxisanleitung konsequent umsetzen
Jahresplanung, Lernaufgaben, Checklisten und Nachweise.
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Unsere kostenlosen Fachmaterialien unterstützen Ihre Fortbildung direkt im Alltag. Laden Sie sich jetzt praxisnahe Inhalte herunter:
📄 Gruppenarbeit in der Pflegeausbildung – Teamarbeit & Kompetenzentwicklung (PDF)
📄 Gewaltfreie Kommunikation in der Praxis – Auszubildende stärken & Konflikte verstehen (PDF)
📄 Zertifizierte Pflichtfortbildung – Übersicht & Voraussetzungen für Praxisanleitungen (PDF)
📄 Teamentwicklung mit der Teamuhr nach Tuckman – für Praxisanleitende & Führungskräfte (PDF)
📄 Zur KI-Präsentation: Mehr Zeit für Menschlichkeit: KI als Entlastung in der Pflege (PDF)
Unsere Materialien wurden speziell für die Praxisanleitung in der Pflege entwickelt. Sie lassen sich flexibel im Unterricht, in der Gruppenarbeit oder zur eigenständigen Vertiefung nutzen.
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