Berufspädagogische Fortbildungen im Gesundheitswesen

Praxisanleitung (Pflege)

Die anerkannte 24-Stunden-Pflichtfortbildung für Praxisanleitungen gemäß § 4 PflAPrV. Sichern Sie jährlich Ihren Status mit unseren berufspädagogischen Refresher-Kursen. Bundesweit anerkannt und praxisnah.

Praxisanleitung (MT-Bereich)

Die anerkannte 24-Stunden-Pflichtfortbildung für Praxisanleitungen im Bereich Medizintechnologie (MTA). Sichern Sie Ihren Status gemäß dem neuen MT-Berufe-Gesetz (MTBG / § 4 MTAPrV) mit unseren berufspädagogischen Kursen.

Praxisanleitung (OP / Anästhesie)

Die anerkannte 24-Stunden-Pflichtfortbildung für Praxisanleiter im OP und in der Anästhesie (z.B. ATA/OTA). Erfüllen Sie die Vorgaben des ATA-OTA-G (§ 4 ATA-OTA-APrV). Unsere Kurse verbinden Pädagogik mit CRM (Crew Resource Management) für mehr Team-Performance und Patientensicherheit.

Praxisanleitung (Rettungsdienst)

Die anerkannte 24-Stunden-Pflichtfortbildung für Praxisanleiter im Rettungsdienst (z.B. für Notfallsanitäter). Sichern Sie Ihre pädagogische Kompetenz gemäß den Vorgaben des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG). Unsere Kurse machen Sie zum souveränen Mentor in Extremsituationen und stärken Ihre Team-Performance (CRM).

Praxisanleitung (Hebammen)

Die anerkannte 24-Stunden-Pflichtfortbildung für Praxisanleiterinnen (Hebammen). Erfüllen Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben des Hebammengesetzes (HebG / § 4 HebStPrV). Unsere Kurse stärken Ihre berufspädagogische Rolle, damit Sie Empathie und Fachkompetenz im Kreißsaal sicher weitergeben können.

Praxisanleitung & Führung

Die 24-Stunden-Pflichtfortbildung (nach § 4 PflAPrV) speziell für Führungskräfte (z.B. Stations- oder Teamleitungen) mit Praxisanleiter-Aufgaben. Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und stärken Sie zugleich Ihre Führungskompetenz. Lernen Sie, Ihr Team zu inspirieren, Orientierung zu geben und neue Mitarbeitende (Einarbeitung) souverän zu coachen.

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Die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter (24h) im Gesundheitswesen

Refresher Kurs für Praxisanleier

Seit 2020 ist sie durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) klar geregelt: die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleitungen im Gesundheitswesen.

Wer als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter tätig ist, muss diese berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden nachweisen. Die gesetzliche Grundlage bilden § 4 Abs. 3 PflBG sowie § 4 PflAPrV.

Wir zeigen Ihnen, warum diese 24-Stunden-Fortbildung (oft „Refresher Kurs“ genannt) für die Qualität der praktischen Ausbildung entscheidend ist, welche Inhalte relevant sind und wie Sie den Kursablauf effizient gestalten. Erfahren Sie alles zu den Vorgaben – auch zu möglichen Unterschieden je nach Bundesland.

Egal, ob Sie in einer Klinik, der stationären Pflege oder im ambulanten Dienst arbeiten: Hier finden Sie alle Informationen zur anerkannten Pflichtfortbildung kompakt und verständlich.

Praxisanleiter im Refresher Kurs beim Erstgespräch in der Ausbildung Pflege

1. Was bedeutet Pflichtfortbildung für Praxisanleiter nach §4 PflAPrV?

Die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter ist eine gesetzliche Verpflichtung, die in § 4 Abs. 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie im Pflegeberufegesetz (PflBG) verankert ist.

Konkret bedeutet dies: Alle Personen, die als Praxisanleitung im Gesundheitswesen tätig sind, müssen jährlich eine 24-stündige berufspädagogische Fortbildung nachweisen.

Ziele dieser Pflichtfortbildung (auch „Refresher-Kurs“ genannt):

  • Sicherung der Kompetenz: Die fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten sollen kontinuierlich gesichert und erweitert werden.

  • Qualität der Ausbildung: Sie stellt sicher, dass die praktische Ausbildung (z. B. in Kliniken oder der ambulanten Pflege) auf dem neuesten Stand der Pflegewissenschaft und der gesetzlichen Vorgaben basiert.

Diese Verpflichtung gilt für alle Praxisanleitenden, unabhängig davon, ob sie in einer stationären Einrichtung oder im ambulanten Dienst tätig sind.

2. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Praxisanleiter in der Pflege?

Die gesetzliche Pflicht zur Fortbildung für Praxisanleiter ist in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) verankert.

Die entscheidende Vorschrift ist § 4 Abs. 3 PflAPrV. Diese Regelung besagt:

  • Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter müssen eine jährliche Pflichtfortbildung absolvieren.

  • Der Umfang dieser Fortbildung muss mindestens 24 Stunden betragen.

  • Der Schwerpunkt der Inhalte muss auf berufspädagogischen Themen liegen.

Das übergeordnete Ziel dieser Regelung ist die Sicherung des hohen Qualitätsstandards in der praktischen Ausbildung. Die Überwachung der Einhaltung und die Anerkennung der Kurse obliegt der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes.

3. Wie viele Stunden Fortbildung sind gesetzlich vorgeschrieben?

Die gesetzliche Vorgabe ist eindeutig: Praxisanleiter müssen mindestens 24 Stunden pro Jahr eine Fortbildung nachweisen.

Diese 24 Stunden sind die verbindliche Mindestdauer für die jährliche berufspädagogische Pflichtfortbildung (gemäß § 4 PflAPrV) und gelten für alle Praxisanleitenden im Gesundheitswesen.

Wichtiger Hinweis (Konsequenz bei Nichteinhaltung): Wer diese Fortbildungsfrist versäumt oder die 24 Stunden nicht vollständig nachweisen kann, riskiert den Verlust seiner Anerkennung als Praxisanleitung. Die fristgerechte Einhaltung ist daher entscheidend, um weiterhin legal ausbilden zu dürfen.

4. Welche Inhalte gehören in eine berufspädagogische Fortbildung?

Das Gesetz (§ 4 PflAPrV) gibt den klaren Schwerpunkt vor: Die Inhalte der Pflichtfortbildung müssen berufspädagogisch sein.

Ein hochwertiger, anerkannter Refresher-Kurs (Pflichtfortbildung 24h) sollte daher folgende Kernbereiche abdecken, um die Qualität der praktischen Ausbildung zu sichern:

  • Pädagogische Methoden & Didaktik: Aktuelles Wissen, wie Auszubildende effektiv lernen und wie Anleitungen strukturiert werden (z.B. Lernziele formulieren, Anleitungsgespräche führen).

  • Praxisnahe Anleitungstechniken: Erprobte Methoden für die tägliche Arbeit (z.B. Feedback-Regeln, Umgang mit schwierigen Ausbildungssituationen, Kompetenzbewertung).

  • Reflexion der Praxisanleiter-Rolle: Stärkung der eigenen Rolle, Kommunikationskompetenz und Selbstwahrnehmung als Ausbilder im Gesundheitswesen.

  • Digitale Lehr- & Lernmethoden: Integration von E-Learning, digitalen Pflegedokumentationen oder Lern-Apps in die praktische Anleitung.

  • Rechtliche Updates: Wichtige Änderungen und Neuerungen (z.B. im Pflegeberufegesetz, der Prüfungsverordnung oder zu Haftungsfragen).

Diese Themenkombination stellt sicher, dass Praxisanleitende ihre fachliche und pädagogische Kompetenz auf dem neuesten Stand halten.

5. Wie läuft ein Seminar für Praxisanleiter praktisch ab?

Der praktische Ablauf der 24-Stunden-Pflichtfortbildung hängt stark vom gewählten Kursformat ab. Ziel ist immer die Verbindung von Theorie (neues pädagogisches Wissen) und Praxis (Anwendung im Pflegealltag).

Die gängigsten Modelle sind:

  • 1. Präsenz-Seminare (Vor-Ort-Kurse): Die 24 Stunden werden meist auf drei volle Tage (z.B. 3 x 8 Stunden) aufgeteilt. Der Ablauf ist oft klassisch: Input durch Dozenten wechselt sich mit praktischen Übungen, Fallbeispielen aus der Pflege und moderiertem Austausch (Reflexion) in der Gruppe ab.

  • 2. Online-Fortbildungen (E-Learning / Webinare): Hier absolvieren die Praxisanleiter die 24 Stunden zeitlich flexibel (asynchron) oder in festen Blöcken (synchron). Der Ablauf besteht aus Lernmodulen (Videos, Skripte) und praktischen Transferaufgaben (Fallbearbeitung), die oft online eingereicht werden.

Wichtiger Abschluss (bei allen Formaten): Am Ende des Seminars erhalten Sie als Praxisanleitung einen offiziellen, anerkannten Nachweis (Zertifikat) über die erfolgreiche Absolvierung der 24-stündigen berufspädagogischen Fortbildung. Dieses Zertifikat dient als Beleg für den Arbeitgeber und die zuständige Behörde.

6. Welche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern?

Die Kernvorgabe ist bundesweit einheitlich: 24 Stunden berufspädagogische Pflichtfortbildung pro Jahr (gemäß § 4 PflAPrV).

Der Unterschied liegt jedoch in der Zuständigkeit (Länderhoheit). Die Umsetzung und Überwachung obliegt den zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer (z.B. Landespflegekammern, Bezirksregierungen oder Landesämter).

Unterschiede kann es daher in zwei Bereichen geben:

1. Anerkennung der Kurse: Die Landesbehörde entscheidet, ob ein Kurs (z.B. ein Online-Seminar oder ein bestimmter Anbieter) die Kriterien für die 24-Stunden-Pflichtfortbildung erfüllt. Ein Kurs, der in Bayern anerkannt ist, muss nicht automatisch in NRW anerkannt sein.

2. Stichtage und Fristen: Es kann Abweichungen geben, ob die 24 Stunden pro Kalenderjahr (bis 31.12.) oder in einem „persönlichen“ Rhythmus (z.B. ein Jahr nach Abschluss der Praxisanleiter-Qualifikation) nachgewiesen werden müssen.

Wichtiger Hinweis für Sie: Als Praxisanleitung müssen Sie sicherstellen, dass der von Ihnen besuchte Kurs in Ihrem Bundesland offiziell anerkannt ist. Seriöse Anbieter weisen diese Anerkennung (z.B. „bundesweit anerkannt“ oder „anerkannt in Hessen, Bayern, NRW…“) explizit aus.

7. Welche Rolle spielen digitale Formate in der Praxisanleitung?

Ja, die jährliche 24-Stunden-Pflichtfortbildung kann in vielen Fällen flexibel über digitale Formate (wie E-Learning oder Live-Online-Seminare) absolviert werden.

Diese Formate bieten Praxisanleitern im Gesundheitswesen enorme Vorteile, insbesondere:

  • Ortsunabhängigkeit: Ideal für Mitarbeitende im ambulanten Dienst oder in ländlichen Regionen.

  • Zeitliche Flexibilität: E-Learning-Module können oft im eigenen Tempo (asynchron) bearbeitet und besser mit dem Dienstplan vereinbart werden.

Wichtiger Anerkennungs-Hinweis: Damit ein Online-Kurs als Nachweis für die Pflichtfortbildung nach § 4 PflAPrV gültig ist, muss er zwei Kriterien erfüllen:

1. Der Inhalt muss den berufspädagogischen Schwerpunkt klar erfüllen.
2. Das Online-Format muss von der zuständigen Landesbehörde Ihres Bundeslandes explizit anerkannt sein.

Prüfen Sie daher vor der Buchung immer, ob der Anbieter die Anerkennung für Ihr Bundesland garantiert.

8. Wie weist man die Teilnahme korrekt nach?

Der korrekte Nachweis über die absolvierte Pflichtfortbildung ist entscheidend, um die gesetzliche Anforderung (nach § 4 PflAPrV) zu erfüllen.

Der Nachweis erfolgt über ein qualifiziertes Teilnahmezertifikat, das Sie vom anerkannten Kursanbieter erhalten. Dieses Zertifikat dient als Beleg gegenüber:

1. Ihrem Arbeitgeber

2. Der zuständigen Landesbehörde (z.B. Landespflegekammer oder Bezirksregierung)

Wichtig: Was muss auf dem Zertifikat stehen? Damit die Behörde den Nachweis akzeptiert, muss das Zertifikat die folgenden Punkte eindeutig ausweisen:

  • Ihr vollständiger Name

  • Das Geburtsdatum
  • Der Umfang der Fortbildung (z.B. „24 Stunden“ oder „24 Unterrichtseinheiten“)

  • Der inhaltliche Schwerpunkt (z.B. „Berufspädagogische Pflichtfortbildung“)

  • Das genaue Datum bzw. der Zeitraum der Veranstaltung

  • Der Name und die Kontaktdaten des anerkannten Anbieters

9. Welche Vorteile bringen anerkannte Pflichtfortbildungen?

Der wichtigste Vorteil einer anerkannten Pflichtfortbildung ist die Rechtssicherheit.

Nur ein Kurs, der von der zuständigen Landesbehörde offiziell als „berufspädagogische Pflichtfortbildung (24h) nach § 4 PflAPrV“ anerkannt ist, erfüllt die gesetzliche Verpflichtung.

Die Vorteile im Detail:

1. Gesetzliche Erfüllung (Muss-Kriterium): Nur mit dem Zertifikat eines anerkannten Anbieters können Sie die Absolvierung der 24 Stunden bei Ihrem Arbeitgeber und der Behörde gültig nachweisen. Ein „nicht-anerkannter“ Kurs ist wirkungslos.

2. Schutz Ihres Status: Durch den anerkannten Kurs sichern Sie legal Ihren Status als Praxisanleitung und dürfen weiterhin ausbilden.

3. Geprüfte Qualität (Kann-Kriterium): Die Anerkennung ist oft an Mindeststandards (z.B. Dozentenqualifikation, pädagogischer Fokus) gebunden.

Unser Nutzen-Versprechen (Darüber hinaus): Hochwertige anerkannte Anbieter, wie wir, garantieren Ihnen zusätzlich praxisnahe Inhalte, die auf aktuellen lernpsychologischen Erkenntnissen basieren. Sie erhalten bei uns nicht nur einen „Schein“, sondern echte Werkzeuge für die Personalentwicklung und eine nachhaltige Qualitätssteigerung Ihrer Ausbildungsarbeit.

10. Was ändert sich bis Januar 2025 für Praxisanleiter*innen?

Ja, seit 2025 gibt es wichtige, verbindliche Neuerungen, die in mehreren Bundesländern (insbesondere durch die Landespflegekammern) veröffentlicht wurden. Diese betreffen vor allem zwei Bereiche:

1. Der Nachweiszeitraum (Anerkennungszeit) Die wichtigste Änderung: Die Frist für die 24-Stunden-Pflichtfortbildung wird nun klar auf das Kalenderjahr festgelegt. Der Nachweis muss also im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres erbracht werden. Dieser einheitliche Rhythmus löst viele bisherige, uneinheitliche Regelungen ab.

2. Konkrete Inhaltsempfehlungen Die Pflegekammern haben erstmals offizielle Empfehlungen veröffentlicht, welche berufspädagogischen Themen in den 24 Stunden priorisiert werden sollen, um die Ausbildungsqualität nachweislich zu sichern.

Was das für Sie bedeutet: Achten Sie bei der Kursbuchung darauf, dass der Anbieter diese neuen Vorgaben garantiert.

Unsere Kurse sind bereits vollständig auf die neuen Kammer-Empfehlungen und den Kalenderjahr-Rhythmus 2025 ausgerichtet.

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Das Refresher Zentrum

Fortbildungen & Refresher Kurse im Gesundheitswesen

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Individuelle Fortbildungskonzepte statt von der Stange

Suchen Sie als Klinik, Pflegeeinrichtung oder Träger im Gesundheitswesen einen verlässlichen Bildungspartner für Ihre Teams?

Möchten Sie die Fortbildungspläne Ihrer Fachkräfte strategisch optimieren, Zertifizierungen sichern und die Qualität in der Versorgung nachhaltig steigern?

Wir im Refresher-Zentrum sind spezialisiert auf:

  • Maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen (z.B. für Notfallsanitäter, Pflegefachkräfte)

  • Bedarfsgerechte E-Learning-Konzepte

  • Die Entwicklung kompletter Fortbildungs-Curricula für Ihre Einrichtung

Statt auf „Massenware“ setzen wir auf eine präzise Analyse Ihres Bedarfs. Sichern Sie Ihre Versorgungsqualität und die Mitarbeiterbindung mit unserer Fachexpertise.

Jetzt unverbindlich für Inhouse-Schulung anfragen!

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Unser Team steht Ihnen telefonisch zur Verfügung

+49 2041 – 7777132

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1. Warum sind regelmäßige Fortbildungen (Refresher) im Gesundheitswesen entscheidend?

Im Gesundheitswesen sind Fortbildungen (insbesondere Refresher-Kurse) kein „Nice-to-have“, sondern eine strategische Notwendigkeit, die direkt die Patientensicherheit und Versorgungsqualität sichert.

Veraltetes Wissen oder Unsicherheit bei neuen Pflegestandards oder Notfall-Algorithmen kann ernste Konsequenzen haben. Regelmäßige Fortbildungen sind daher essenziell:

  • Sicherung der Behandlungsqualität: Sie garantieren, dass Ihre Teams nach den neuesten wissenschaftlichen Standards und Leitlinien (z.B. in der Reanimation oder Hygiene) arbeiten.

  • Rechtliche Absicherung & Compliance: Sie sichern Ihre Einrichtung bei Qualitätsprüfungen (z.B. MDK) und Audits ab und minimieren Haftungsrisiken.

  • Handlungssicherheit für Teams: Die Mitarbeitenden gewinnen Sicherheit bei seltenen, aber kritischen Handgriffen und steigern ihre Fachkompetenz.

  • Mittel gegen Fachkräftemangel: Angesichts der hohen Fluktuation in der Pflege sind hochwertige Fortbildungen ein zentrales Instrument zur Mitarbeiterbindung und ein Zeichen der Wertschätzung.

Regelmäßige Refresher sichern somit nicht nur die Qualität, sondern sind ein aktives Risikomanagement und ein Investment in Ihr wertvollstes Kapital: Ihre Fachkräfte.

2. Wie verbinden Sie pädagogisch notwendige Pflichtfortbildungen mit unternehmerischen Zielen?

Das ist der Kern unserer Philosophie im Refresher-Zentrum. Viele Einrichtungen sehen Pflichtfortbildungen (z.B. Reanimation, Hygiene, Brandschutz) als reinen „Pflichttermin“, der Zeit und Geld kostet.

Wir sehen sie als das stärkste Werkzeug zur Prozessoptimierung und Qualitätssicherung.

Wir verbinden beides, indem wir vor der Schulung Ihre Ziele analysieren. Wir fragen nicht: „Welchen Kurs brauchen Sie?“, sondern: „Welches Problem wollen Sie lösen?“

  • Beispiel 1 (Ziel: MDK-Note / Qualität): Ihr Ziel ist die Verbesserung der MDK-Note im Bereich „Expertenstandards“. Wir konzipieren die Pflichtfortbildung (z.B. Dekubitus, Schmerzmanagement) exakt so, dass sie Ihre spezifischen Mängel aus dem letzten Prüfbericht behebt.

  • Beispiel 2 (Ziel: Patientensicherheit / Haftung): Ihr Ziel ist die Reduzierung von Haftungsrisiken bei Notfällen. Statt eines Standard-CPR-Kurses führen wir ein realistisches Simulationstraining (In-Situ-Training) auf IhrerStation durch. Wir optimieren so nicht nur die Herzdruckmassage, sondern die Team-Kommunikation und die Abläufe unter Stress.

  • Beispiel 3 (Ziel: Wirtschaftlichkeit): Ihr Ziel ist die Senkung nosokomialer Infektionsraten. Wir gestalten die Pflicht-Hygieneschulung als Workshop, der Ihre Daten und baulichen Schwachstellen analysiert, statt nur Händedesinfektion zu predigen.

So wird die „lästige Pflicht“ zum direkten Hebel für Ihre wichtigsten strategischen Ziele: Patientensicherheit, Mitarbeiterkompetenz und Wirtschaftlichkeit.

3. Was unterscheidet Ihre Kooperationen von reinen Bildungsveranstaltungen?

Eine reine Bildungsveranstaltung hakt oft nur eine Pflicht ab. Unsere Kooperationen im Refresher-Zentrum lösen reale Probleme in Ihrer Einrichtung.

Der Hauptunterschied: Wir kombinieren fachliche Fortbildung (die „Hard Skills“, z.B. einen Pflegestandard) mit der psychologischen und kommunikativen Ebene (den „Soft Skills“, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden).

Was das praktisch bedeutet:

  • Statt Standard-Vortrag → Echtes Simulationstraining (CRM): Bei einem Notfall-Refresher schulen wir nicht nur den Reanimations-Algorithmus. Wir nutzen unsere psychologische Expertise, um die Team-Kommunikation unter Stress (z.B. Closed-Loop-Kommunikation nach CRM-Prinzipien) in Ihrer Notaufnahme oder auf IhrerStation zu trainieren.

  • Statt nur Fachwissen → Resilienz & Deeskalation: Wir schulen nicht nur z.B. den Umgang mit Demenz (Fachwissen), sondern geben den Teams psychologische Werkzeuge an die Hand, um mit aggressiven Patienten/Angehörigen (Deeskalation) oder der hohen psychischen Belastung (Resilienz/Stress) auf Intensiv- oder Palliativstationen umzugehen.

  • Statt nur Schulung → Prozess-Implementierung: Wir schulen nicht nur Ihre Mitarbeitenden in einem neuen Expertenstandard. Wir coachen Ihre Stationsleitungen (Führungskräfte), damit diese den neuen Prozess nachhaltig im Team verankern und die Umsetzung (z.B. in der Dokumentation) sicherstellen können.

Wir vermitteln nicht nur Wissen. Wir analysieren Ihre Prozesse, stärken die psychologische Sicherheit und die Handlungskompetenz Ihrer Teams und begleiten Sie bei der Umsetzung.

4. Welche Vorteile bietet eine Bedarfsanalyse für mein Unternehmen?

Eine Standard-Bedarfsanalyse fragt oft nur ab: „Welche Kurse brauchen Sie?“

Unsere Bedarfsanalyse im Refresher-Zentrum ist ein Qualitäts- und Risiko-Audit. Wir fragen: „Wo sind Ihre Prozesse anfällig? Wo riskieren Sie Patientensicherheit? Wo bestehen Haftungslücken?“

Der Vorteil für Sie ist, dass wir das „Gießkannenprinzip“ (alle machen denselben Kurs) beenden und Ihr Fortbildungsbudget exakt dorthin lenken, wo es den größten Hebel hat.

Wie wir das praktisch machen (Beispiele):

1. Analyse von Daten: Statt nur zu schulen, schauen wir in Ihre Qualitätsberichte (z.B. MDK-Ergebnisse), internen Audits oder Fehlermeldesysteme (CIRS). Finden wir dort Häufungen, z.B. bei der Dokumentation oder Hygienefehlern?

Vorteil: Die Fortbildung wird zum gezielten Werkzeug, um Mängel aus dem letzten Prüfbericht abzustellen.

2. Analyse von Teams (Hospitation/Interviews): Wir sprechen mit Ihren Stations- oder Teamleitungen. Wo liegt die größte Stressbelastung? Wo gibt es Reibung (z.B. zwischen neuen und langjährigen Mitarbeitern)? Wo fehlt Handlungssicherheit (z.B. bei Notfällen)?

Vorteil: Wir identifizieren den Bedarf an Resilienz-Training, Deeskalation oder Team-Kommunikation (CRM), statt nur Fachwissen zu schulen.

3. Analyse von Prozessen: Wir schauen uns an, wie Ihre neuen (oft internationalen) Fachkräfte eingearbeitet werden.

Vorteil: Statt eines teuren 8-Stunden-Kurses „Expertenstandard X“ entwickeln wir ein 2-Stunden-Refresher-Modul, das exakt die Lücken in Ihrem Einarbeitungsprozess schließt.

Ihr Nutzen ist keine vage „Rendite“, sondern messbar: Gesteigerte Patientensicherheit, bestandene MDK-Prüfungenund kompetente, handlungssichere Teams, die wissen, was sie tun.

5. Welche Strategien setzen Sie ein, die sich langfristig auszahlen?

Die teuerste Fortbildung ist die, die am nächsten Tag vergessen wird. Unsere Strategien zielen daher nicht auf einen „Einmal-Effekt“, sondern auf die nachhaltige Verankerung von Kompetenz (Wissenstransfer) in Ihrer Einrichtung.

Unsere bewährtesten Langfrist-Strategien sind:

1. Das Multiplikatoren-Konzept (Train-the-Trainer): Das ist die effektivste Strategie. Statt 100 Mitarbeitende in einem Thema (z.B. Expertenstandard „Schmerzmanagement“ oder „Deeskalation“) zu schulen, bilden wir 5-10 Ihrer engagierten Fachkräfte (z.B. Praxisanleiter, Teamleiter) zu internen Multiplikatoren aus.

  • Ihr Vorteil: Das Expertenwissen bleibt dauerhaft in Ihrem Haus, auch bei Personalfluktuation. Ihre eigenen Multiplikatoren können neue Mitarbeitende selbst schulen. Das macht Sie unabhängiger und spart langfristig enorme Kosten.

2. Aktive Prozessbegleitung & Coaching (Statt nur Schulung): Ein neuer Standard ist schnell gelehrt, aber schwer im Alltag umzusetzen.

  • Unsere Strategie: Wir schulen nicht nur das Team, sondern coachen Ihre Stationsleitungen (Führungskräfte)gezielt darin, wie sie diesen neuen Prozess (z.B. in der Pflegedokumentation oder in den Team-Meetings) konsequent nachhalten und im Team verankern.

3. Gezielte Refresher-Zyklen (E-Learning & Simulation): Wissen veraltet schnell. Statt einer großen 8-Stunden-Schulung alle drei Jahre, entwickeln wir kurze, jährliche Refresher-Module (oft digital als E-Learning oder als kurzes In-Situ-Simulationstraining), die das Wissen präsent halten.

  • Ihr Vorteil: Sie sichern die Compliance (z.B. bei Pflichtfortbildungen wie Reanimation) und halten die Handlungssicherheit im Team dauerhaft hoch.

Langfristiger Erfolg bedeutet für uns: Wir machen Ihre eigenen Teams und Führungskräfte kompetenter und Ihre Prozesse robuster.