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Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter spielen eine Schlüsselrolle in der Ausbildung von Fachkräften. Auf unserer Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ausbildung, rechtliche Vorgaben und Pflichtfortbildungen.
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Pflege und Funktionsbereiche
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Fort- und Weiterbild für Praxisanleiter
Berufspädagogische Kompetenz für Rettungsdienst, Pflege, MT-Bereich & Hebammen
Die praktische Ausbildung ist das Herzstück vieler Gesundheitsberufe. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter übernehmen dabei eine zentrale Rolle: Sie schlagen die Brücke zwischen theoretischem Wissen und der Anwendung im Berufsalltag.
Für Einrichtungen im Gesundheitswesen lohnt sich die Auseinandersetzung mit diesem Thema besonders. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, vergleicht verschiedene Berufsfelder und zeigt praxisnah, wie eine qualitativ hochwertige Anleitung gestaltet werden kann.
Unternehmen erfahren, wie sie Mitarbeitende erfolgreich ausbilden und zugleich langfristig an sich binden. Darüber hinaus liefert der Artikel konkrete Hinweise zu Ausbildungsplänen sowie zu Fort- und Weiterbildungen. Deutlich wird: Eine professionelle Praxisanleitung steigert nicht nur die Lernmotivation, sondern trägt auch aktiv dazu bei, den Fachkräftemangel nachhaltig zu reduzieren.
1. Was ist Praxisanleitung im Gesundheitswesen und warum ist sie so wichtig?
Die Praxisanleitung hat ihren Ursprung in der berufspädagogischen Ausbildung. Sie ist weit mehr als eine reine Einweisung neuer Mitarbeitender in Abläufe: Praxisanleitung stellt sicher, dass Auszubildende und Studierende fachlich, methodisch und sozial in ihre zukünftigen Berufe hineinwachsen.
Im Pflegeberufegesetz sowie in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) ist festgelegt, dass Einrichtungen eine qualifizierte Praxisanleitung gewährleisten müssen. Aufgabe der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ist es, Lernende Schritt für Schritt an berufliche Tätigkeiten heranzuführen und eine enge Verbindung zur jeweiligen Pflegeschule zu halten. Dazu gehören die strukturierte Planung, die Durchführung und die Reflexion von Anleitungssituationen.
Im Alltag agieren Praxisanleitende als Mentorinnen und Mentoren. Sie begleiten Lernprozesse, geben konstruktives Feedback und fördern den Transfer von theoretischem Wissen in die Praxis. Darüber hinaus übernehmen sie eine wichtige Vorbildfunktion und vermitteln berufliche Werte.
Gerade in Zeiten von Digitalisierung und Personalknappheit gewinnt die Rolle der Praxisanleitung an Bedeutung. Gezielte Fort- und Weiterbildungen sorgen dafür, dass Anleitende fachlich auf dem neuesten Stand bleiben und didaktisch wirksame Methoden einsetzen können. Eine qualitativ hochwertige Praxisanleitung steigert die Attraktivität des Arbeitgebers, fördert die Arbeitszufriedenheit und trägt maßgeblich zur Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen bei.
2. Gesetzliche Grundlagen: Pflichtfortbildungen für Praxisanleitende verstehen
Gesetzliche Grundlagen: Warum Pflichtfortbildungen für Praxisanleitende unverzichtbar sind
Praxisanleitung ist längst ein fester Bestandteil der Ausbildung im Gesundheitswesen. Ob in Pflege, Rettungsdienst, MT-Berufen oder im Hebammenwesen – überall gilt: Ohne qualifizierte Anleitende kann eine hochwertige Ausbildung nicht gelingen. Der Gesetzgeber hat dies klar verankert und macht Praxisanleitung zu einer verbindlichen Aufgabe für Einrichtungen.
Verpflichtende Qualifikation
Damit Praxisanleitende ihrer Rolle gerecht werden, ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden vorgeschrieben. Diese bildet das Fundament, um Lernende strukturiert, methodisch fundiert und pädagogisch wirksam zu begleiten.
Jährliche Fortbildungspflicht
Gesetze und Verordnungen schreiben außerdem eine kontinuierliche Weiterbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden pro Jahr vor. Damit wird sichergestellt, dass Praxisanleitende ihre Kompetenzen laufend erweitern und den sich wandelnden Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht werden.
Anteil an der Ausbildungszeit
Je nach Berufsgruppe ist zudem festgelegt, wie viel Zeit innerhalb der praktischen Ausbildung durch Anleitung abgedeckt sein muss:
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In der Pflege: mindestens 10 %.
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In den MT-Berufen: seit 2023 mindestens 15 % (spätestens ab 2030 einheitlich, nicht unter 10 %).
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Im Rettungsdienst und im Hebammenwesen gelten ebenfalls vergleichbare Mindestanteile.
Diese gesetzliche Verankerung zeigt, dass Praxisanleitung nicht optional, sondern eine zentrale Komponente jeder Ausbildung im Gesundheitswesen ist. Unternehmen sollten daher Strukturen schaffen, um die Fortbildungsverpflichtung umzusetzen. Refresher Kurse und Online‑Weiterbildungen eignen sich, um das gesetzliche Stundenkontingent flexibel abzudecken. Wichtig ist, Fortbildungen nicht als Pflicht zu betrachten, sondern als Chance zur Professionalisierung und Qualitätssicherung.
3. Das Berufsbild des freigestellten Praxisanleitenden – ein neues Kapitel
Bisher war es üblich, dass erfahrene Mitarbeitende die Anleitung von Auszubildenden neben ihrer regulären Tätigkeitübernahmen. Mit den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen und den klaren gesetzlichen Vorgaben setzen jedoch immer mehr Einrichtungen auf freigestellte Praxisanleitende.
Diese Fachkräfte sind ganz oder teilweise von ihren alltäglichen Aufgaben entbunden, um sich gezielt auf Ausbildungsplanung, Lernbegleitung und Beziehungsgestaltung zu konzentrieren. Sie entwickeln individuelle Ausbildungspläne, koordinieren Anleitungssituationen und stehen in enger Zusammenarbeit mit den Schulen. Das Ergebnis: eine strukturierte, qualitativ hochwertige Ausbildung, die Lernenden Sicherheit und Orientierung bietet.
Mit dem neuen Berufsbild geht eine deutliche Professionalisierung einher. Freigestellte Praxisanleitende benötigen vertiefte Kenntnisse in Pädagogik, Methodik und Rechtskunde. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen Ausbildungseinrichtung, Schule und Träger und behalten dabei die verschiedenen Kompetenzbereiche im Blick – von Fach- und Sozialkompetenz bis hin zur Selbstkompetenz.
In vielen Regionen wird dieses Berufsbild inzwischen als attraktive Karriereoption etabliert. Es stärkt nicht nur die Ausbildungsqualität, sondern steigert auch die Attraktivität der Pflege und anderer Gesundheitsberufe insgesamt, ein wichtiger Schritt im Wettbewerb um motivierte Fachkräfte.
4. Berufspädagogische Qualifikationen: Die Basis erfolgreicher Anleitung
Die berufspädagogische Zusatzqualifikation über mindestens 300 Stunden ist die zentrale Voraussetzung, um zur Praxisanleitung befähigt zu werden. In der Pflege, im Rettungsdienst sowie in den Hebammenstudiengängen ist diese Qualifikation gesetzlich vorgeschrieben und wird durch eine kontinuierliche Fortbildungspflicht von jährlich mindestens 24 Stunden ergänzt.
Die Inhalte dieser Qualifikationen sind breit gefächert und praxisorientiert:
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Didaktik und Methodik: gezielte Einbindung von Auszubildenden in Lernprozesse sowie die Verbindung von Theorie und Praxis.
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Lernpsychologie und Lernmethoden: Verständnis individueller Lernwege und Förderung nachhaltiger Wissensvermittlung.
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Rechtliche Grundlagen: Orientierung im komplexen gesetzlichen Rahmen.
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Beziehungsgestaltung: Förderung einer vertrauensvollen Lernatmosphäre.
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Lernzielorientiertes Unterrichten: strukturierte und überprüfbare Ausbildungsprozesse.
Für Unternehmen lohnt es sich, Mitarbeitende gezielt für diese Zusatzqualifikation freizustellen. Eine systematische berufspädagogische Ausbildung steigert nicht nur die Anleitungskompetenz, sondern fördert zugleich die interne Personalentwicklung und erhöht die Attraktivität als Ausbildungsbetrieb.
Viele Weiterbildungsanbieter setzen dabei auf modulare Lehrgänge, die berufsbegleitend absolviert werden können. Auch digitale Lernformen sind mittlerweile anerkannt: Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) erlaubt den Einsatz von E-Learning als pädagogisches Hilfsmittel, solange der Präsenzanteil gewahrt bleibt. Gerade in Zeiten knapper Personalressourcen erweist sich ein Blended-Learning-Ansatz als besonders effizient – flexibel, praxisnah und zukunftsorientiert.
5. Praxisanleiter im Rettungsdienst: Besonderheiten und Herausforderungen
Im Rettungsdienst ist die Praxisanleitung besonders anspruchsvoll, denn Notfallsanitäter arbeiten unter hohem Zeitdruck und müssen in kritischen Situationen souverän handeln. Die NotSan‑APrV schreibt vor, dass Praxisanleitende im Rettungsdienst über eine zweijährige Berufserfahrung und eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden verfügen müssen. Außerdem sind kontinuierliche Fortbildungen von 24 Stunden pro Jahr vorgeschrieben. Die Praxisanleitung im Rettungsdienst soll den Lernenden Gelegenheit geben, im Einsatz erworbenes Wissen zu vertiefen und im realen Einsatz anzuwenden. Der Gesetzgeber fordert ein angemessenes Verhältnis zwischen der Zahl der Lernenden und der Zahl der praxisanleitenden Personen.
Besonderheiten ergeben sich durch das interprofessionelle Teamwork: Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Ärztinnen und Ärzte arbeiten zusammen, sodass Praxisanleitende die Schnittstellenkommunikation trainieren müssen. Anleitende sollten Anleitungssituationen so gestalten, dass Lernende Schritt für Schritt mehr Verantwortung übernehmen und reflektieren. Checklisten, Fallbesprechungen und Simulationsübungen eignen sich als lernmethoden, um die Handlungskompetenz zu fördern. Geplante Anleitungen, in denen reale Einsätze vor- und nachbereitet werden, schaffen Sicherheit und mindern Stress. Zusätzlich sollten Praxisanleitende auf Selbstfürsorge achten; der Rettungsdienst verlangt psychische Stabilität und Teamfähigkeit.
6. Was ist Praxisanleitung im Gesundheitswesen und warum ist sie so wichtig?
Die Pflegeberufe sind vielfältig: Von der stationären Akutpflege über die ambulante Versorgung bis hin zu Spezialgebieten wie Intensivpflege oder Psychiatrie. Entsprechend breit ist das Feld der Praxisanleitung. Nach der PflAPrV müssen Praxisanleiterinnen und -anleiter die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranführen. Dies umfasst das Anhalten zum Führen des Ausbildungsnachweises, die Verbindung zur Schule und die Dokumentation des Lernfortschritts. Neben dem fachlichen Wissen steht die Beziehungsgestaltungim Vordergrund: Eine vertrauensvolle Lernatmosphäre hilft, Ängste abzubauen und selbstständiges Arbeiten zu fördern.
Pflegende Praxisanleitende müssen sicher im Umgang mit rechtlichen Regelungen wie Schweigepflicht, Dokumentationspflicht und Hygienestandards sein. Sie vermitteln auch Werte wie Empathie, Diversitätssensibilität und ethisches Handeln. Ausbildungspläne helfen, den Lernprozess zu strukturieren: Die Praxisanleitung erfolgt nicht nur „nebenbei“, sondern wird in Geplante Anleitung eingebettet und dokumentiert.
7. Praxisanleitung im MT‑Bereich: Technische Präzision trifft Pädagogik
Mit dem Inkrafttreten des Medizinische-Technologien-Gesetzes (MTBG) sowie der dazugehörigen MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) wurde ab dem Jahr 2023 ein neuer rechtlicher Rahmen für die Ausbildung in den medizinisch-technologischen Berufen geschaffen. Ein zentrales Element dieser Reform ist die verbindliche Integration der Praxisanleitung: Mindestens 15 Prozent der praktischen Ausbildungszeit müssen für gezielte Anleitung vorgesehen sein. Bis zum Jahr 2030 dürfen einzelne Bundesländer davon abweichen – jedoch nicht unter einen Anteil von 10 Prozent.
Besonders relevant ist: Die Praxisanleitung darf ausschließlich durch ausgebildete Fachkräfte aus dem jeweiligen MT-Beruf erfolgen. Ärztinnen, Radiologen oder andere Berufsgruppen sind von dieser Aufgabe ausdrücklich ausgeschlossen. Dies unterstreicht die Bedeutung berufsspezifischer Expertise für eine qualitativ hochwertige Anleitung im technologischen Kontext.
Auch im MT-Bereich gilt eine jährliche berufspädagogische Fortbildungspflicht von mindestens 24 Stunden. Die Bundesländer haben dabei Spielraum: Sie können den Zeitraum für den Fortbildungsnachweis auf bis zu drei Jahre strecken, wobei sich die Stundenanzahl entsprechend anpasst. Die Umsetzung dieser Vorgabe liegt in der Verantwortung der jeweiligen Länder, wodurch Unterschiede in der Ausgestaltung entstehen können.
Auffällig ist zudem, dass es derzeit kein bundeseinheitliches Konzept für eine 300-Stunden-Qualifikation im MT-Bereich gibt. Daraus ergibt sich für Unternehmen und Bildungseinrichtungen die Notwendigkeit, eigene Konzepte für die berufspädagogische Qualifizierung zu entwickeln und diese auf die jeweiligen Landesvorgaben abzustimmen.
Die Anforderungen an Praxisanleitende in MT-Berufen sind hoch: In Bereichen wie dem klinischen Labor, der Radiologie oder der Funktionsdiagnostik stehen präzise Arbeitsabläufe, technische Gerätesicherheit und standardisierte Untersuchungsmethoden im Fokus. Praxisanleitende müssen Lernende nicht nur sicher an komplexe Geräte heranführen, sondern auch Themen wie Datenschutz, Qualitätssicherung und interdisziplinäre Zusammenarbeit aktiv in die Anleitung integrieren.
Die Praxisanleitung in den MT-Berufen ist damit ein entscheidender Baustein für die Sicherstellung von Fachkompetenz, Patientensicherheit und Ausbildungserfolg und sollte in jeder Einrichtung strategisch geplant und begleitet werden.
8. Praxisanleitende Hebammen: Lernmethoden im sensiblen Versorgungsumfeld
Mit dem Inkrafttreten des Hebammengesetzes (HebG) und der dazugehörigen Hebammen-Studien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) wurde im Jahr 2020 die akademische Hebammenausbildung in Deutschland eingeführt. Seither ist die Praxisanleitung ein verpflichtender und zentraler Bestandteil der praktischen Ausbildung – denn der Hebammenberuf vereint in einzigartiger Weise medizinische Fachkompetenz und empathisches Handeln.
Praxisanleitende im Hebammenwesen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Eine staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von 300 Stunden sowie eine jährliche Fortbildung von mindestens 24 Stunden sind gesetzlich vorgeschrieben. Für den praktischen Teil der Ausbildung sieht die HebStPrV vor, dass mindestens 25 Prozent der Stunden durch qualifizierte Praxisanleitung abgedeckt werden. In Nordrhein-Westfalen wurde dieser Anteil im Rahmen einer befristeten Länderregelung vorübergehend auf 15 Prozent gesenkt – gültig bis zum 31. Dezember 2025.
Die Anforderungen an Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in diesem Berufsfeld sind besonders hoch: Sie begleiten Studierende durch sensibelste Lebensphasen von der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zum Wochenbett. Neben der fachlichen Anleitung gehören auch psychosoziale Unterstützung, Stillberatung und die Vermittlung kommunikativer Kompetenz zum Aufgabenprofil.
Um komplexe Situationen gezielt vorzubereiten, werden verschiedene lernförderliche Methoden eingesetzt. Darunter Mentoring, Fallreflexion, Simulationsübungen und begleitete Praxisphasen. Diese helfen den Lernenden, mit emotionalen Ausnahmesituationen umzugehen und dennoch fachlich souverän zu agieren.
Ein weiterer Aspekt ist die besondere Organisationsstruktur der Hebammenarbeit: Viele Hebammen sind freiberuflich tätig oder in unterschiedlichen Versorgungssettings unterwegs. Entsprechend flexibel müssen auch die Ausbildungspläne gestaltet sein. Eine enge Kooperation zwischen Praxisanleitenden und Hochschulen ist unerlässlich, um individuelle Lernziele festzulegen, Kompetenzen zu dokumentieren und ein gemeinsames Qualitätsverständnis zu etablieren.
Im Mittelpunkt der Praxisanleitung steht dabei immer die Beziehungsgestaltung: Lernende sollen sich sicher und respektiert fühlen, aktiv Fragen stellen können und Schritt für Schritt in die professionelle Selbstständigkeit hineinwachsen. Die Praxisanleitung im Hebammenwesen ist somit nicht nur ein gesetzlicher Auftrag. Sie ist ein wesentliches Element der Ausbildungsqualität und der nachhaltigen Nachwuchssicherung in einem hochverantwortungsvollen Beruf.
9. Geplante Anleitung: Strukturierte Ausbildungspläne erstellen und umsetzen
Die geplante Anleitung bildet das Fundament einer systematischen, qualitativ hochwertigen praktischen Ausbildung im Gesundheitswesen. Im Gegensatz zur spontanen Unterweisung basiert sie auf einem strukturierten Ausbildungsplan, der klare Lernziele, methodische Vorgehensweisen und zeitliche Abläufe definiert. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) schreibt ausdrücklich vor, dass Praxisanleitung „geplant und strukturiert“ auf Grundlage eines vereinbarten Ausbildungsplans erfolgen muss.
Ein professionell erstellter Ausbildungsplan beginnt mit einer Bedarfsanalyse: Welche Kompetenzen sollen die Auszubildenden entwickeln? Welche Ressourcen – personell, zeitlich und materiell – stehen zur Verfügung? Und wie lässt sich die Anleitung sinnvoll in bestehende Dienstpläne integrieren, ohne die Versorgungsqualität zu beeinträchtigen?
Ein guter Plan berücksichtigt die individuellen Lernstile, Vorerfahrungen und Entwicklungspotenziale der Auszubildenden. Er enthält konkrete, messbare Lernziele, ordnet diese den jeweiligen Kompetenzbereichen zu (z. B. Fach-, Sozial- oder Selbstkompetenz) und wählt passende Lernmethoden – etwa die Vier-Stufen-Methode, Praxisdemonstrationen, strukturierte Lernaufgaben oder kollegiale Fallbesprechungen. Ebenso wichtig ist die Integration von Reflexionsphasen und Feedbackgesprächen, damit Lernfortschritte regelmäßig bewertet und neue Ziele definiert werden können.
Moderne digitale Tools wie Lernplattformen oder digitale Ausbildungsnachweise bieten zusätzliche Unterstützung: Sie erleichtern die Dokumentation, machen Lernprozesse nachvollziehbar und fördern die Transparenz zwischen Schule, Praxis und Auszubildenden.
Für Einrichtungen im Gesundheitswesen empfiehlt es sich, die Erstellung von Ausbildungsplänen nicht dem Zufall zu überlassen. Schulungen für Praxisanleitende zur Planerstellung sowie die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle für Ausbildungsqualität tragen dazu bei, Anleitung als kontinuierlichen Qualitätsprozess zu etablieren. Mit dem Ziel, die Ausbildung nachhaltig zu verbessern und Nachwuchskräfte professionell auf ihren Beruf vorzubereiten.
10. Kompetenzbereiche gezielt fördern – vom Fachwissen bis zur sozialen Kompetenz
In allen Gesundheitsberufen geht es nicht nur darum, fachliches Wissen zu vermitteln. Praxisanleiterinnen und -anleiter müssen drei Kompetenzbereiche fördern: Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Selbstkompetenz. Zur Fachkompetenz gehören theoretisches Wissen, praktische Fertigkeiten und die Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden. Sozialkompetenz umfasst Teamfähigkeit, Kommunikation und Empathie – Fertigkeiten, die gerade im Gesundheitswesen unverzichtbar sind. Selbstkompetenz beinhaltet Selbstreflexion, Belastbarkeit und das Bewusstsein eigener Stärken und Grenzen.
Zur Förderung dieser Bereiche eignen sich unterschiedliche Methoden. Fachkompetenz wird durch Demonstrationen, 4‑Stufen‑Methode oder Coaching an komplexen Aufgaben gestärkt. Sozialkompetenz wird durch Gruppenprojekte, Rollenspiele und Kommunikationsübungen vermittelt. Selbstkompetenz lässt sich durch Reflexionsgespräche, Lernjournale und Mentoring fördern. Wichtig ist, dass Anleitende ihr Feedback konstruktiv formulieren und Lernende zur Selbstbewertung anregen. Unternehmen sollten dies in ihren qualifizierungs-und Refresher Kursen berücksichtigen und Anleitende in der Anwendung verschiedener Didaktiken schulen.
11. Refresher‑Kurse: Wissen auffrischen und Handlungssicherheit stärken
Kontinuierliche Fortbildung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein zentraler Qualitätsfaktor in der Ausbildung. Refresher-Kurse bieten Praxisanleitenden die Möglichkeit, ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen, aktuelle gesetzliche Neuerungen kennenzulernen und moderne didaktische Methoden auszuprobieren. Viele Bildungsträger haben dafür speziell auf die 24-Stunden-Pflichtfortbildung zugeschnittene Programme entwickelt. Typische Inhalte sind u. a. Änderungen im Pflege- oder Rettungsdienstrecht, innovative Lernmethoden, interkulturelle Kompetenzen oder Strategien zum Stressmanagement. Auch zukunftsorientierte Themen wie die Rolle freigestellter Praxisanleiter oder neue Berufsprofile finden zunehmend ihren Platz.
Für Unternehmen bedeutet dies: Sie sollten ihren Praxisanleiterinnen und -anleitern den Zugang zu Fortbildungen aktiv erleichtern. Eine gelebte Kultur des lebenslangen Lernens steigert nicht nur die fachliche Qualität, sondern auch die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden. Während digitale Angebote eine flexible Zeiteinteilung ermöglichen, überzeugen Präsenzveranstaltungen durch den wertvollen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Einrichtungen. Die Kombination beider Formate sorgt für maximale Wirkung und Nachhaltigkeit.